Insights, Interim Management

Geschäftsführer Maßnahmen, raus aus finanziellen Schwierigkeiten

Unternehmer oder Geschäftsführer arbeiten prinzipiell gerne mit positiven Zielsetzungen: Die Erschließung neuer Märkte, den Launch eines neuen Produktes, dem Erreichen eines Umsatzplus. Allerdings beeinflussen nicht nur die Organe eines Unternehmens die Ziele der Geschäftstätigkeit. Makroökonomische Einflüsse wie die Euro-Krise 2009 oder die Covid-Pandemie 2020 mit ihren wirtschaftlichen Einschränkungen machen oft jede Unternehmensstrategie zunichte.

Der Geschäftsführer als Kapitän des Unternehmensschiffes muss jedoch auch bei rauer See Oberwasser behalten und bei diesen schwierigen Rahmenbedingungen die richtigen Kommandos zur gegebenen Zeit erteilen. Nicht nur um das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen, sondern auch um im schlimmsten Fall seine persönliche Haftung auszuschließen.

FPX berät Unternehmen und Organe – auch in diesen stürmischen Zeiten – und gibt Input und Hilfestellung zu wichtigen, unternehmensrelevanten Themen.

Die Experten von FPX sind keine Theoretiker. Als erprobte Führungskräfte und Unternehmer haben sie schon Unternehmen in Schieflagen begleitet und Maßnahmen direkt vor Ort umgesetzt.

Es droht eine Unternehmenskrise

Auch wenn es nur ein Gewitter am Horizont zu sein scheint – seien sie immer gerüstet.

  • Jede Krise hat andere Ausprägungen: Krisen kommen und gehen und das Unternehmen hat schon so manchen Sturm überstanden. Jedoch ist jede Situation individuell und birgt unterschiedliche Risiken.
  • Bereiten Sie sich gut vor: Dokumentieren sie alles. Jede Managemententscheidung in dieser Zeit wird im Fall einer drohenden Insolvenz genau unter die Lupe genommen, jeder Vertrag sollte vorliegend sein, alle Unterlagen auf aktuellem Stand.
  • Agieren Sie zeitgerecht: Wenn Sie Entscheidungen zu früh oder zu spät treffen, kann das die Chancen auf eine erfolgreiche Unternehmenssanierung minimieren und die Risiken einer Insolvenz erhöhen.
  • Kompromissbereitschaft in der Unternehmenskrise: Selbst langdauernde Geschäftsbeziehungen werden im Krisenfall auf die Probe gestellt. Wer geht in welcher Situation den Weg mit, als Lieferant, Kunde, Partner? Es ist immer gut, einen Plan B zu haben!
  • Know-How: Es braucht die Experten mit kühlem Kopf, sei es juristische Beratung, Kommunikationsunterstützung und natürlich erfahrene Sanierungsexperten wie Konsultori, die am Markt eine hohe Reputation genießen.
Die Symptome einer Schieflage sind zu spüren

Wie bei einer aufziehenden Krankheit ist es nicht immer einfach zu diagnostizieren, ob es sich nur um einen harmlosen Schnupfen oder eine ernsthafte Grippe handelt.

Wann müssen Sie den Vorzeichen dringend Beachtung schenken?

Wenn ihr Unternehmen prüfungspflichtig ist und der Wirtschaftsprüfer die sogenannte „Redepflicht des Abschlussprüfers“ ausübt, dann ist das eine mehr als dringliche Warnung. Aber auch der Verlust des (halben) Grundkapitals, die Verletzung der URG-Kennzahlen(Eigenmittelquote weniger als 8% und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) oder eine (drohende) Liquiditätslücke in der Finanzplanung fordern notwendige Schritte durch die Geschäftsführung. Sehen Sie Probleme mit Absatzmärkten oder notwendigen Refinanzierungen, können drängende Gläubiger nicht befriedigt werden oder gibt es Klagsdrohungen?

Alle diese Signale sollten dringend gehört werden und zu Maßnahmen führen.

Welche Maßnahmen müssen nun gesetzt werden?
  • Erstellung eines Finanzplans, der keine (drohende) Zahlungsunfähigkeit offenbart
  • Erstellung eines positiven Liquidationsstatus oder eine positive Fortbestehensprognose oder Dokumentation, warum dies nicht erforderlich ist

Wenn weder Finanzplan, noch positiver Liquidationsstatus oder eine positive Fortbestehensprognose erstellt werden müssen, ergreifen Sie folgende Maßnahmen:

  • Liegt eine materielle Insolvenz vor? – Wenn ja, setzen Sie gegebenenfalls Plan B (Sanierungsverfahren/ Konkursverfahren) um. Dies kann auch strategisch eingesetzt werden.
  • Betreiben Sie ernsthafte, außergerichtliche Maßnahmen zur Beseitigung der materiellen Insolvenz (z.B. Verhandlungen mit Gläubigern und potentiellen Kapitalgebern) und dokumentieren Sie (z. B. Korrespondenz) entsprechende Erfolgsaussichten.
  • Vereinbaren Sie Stundungsvereinbarungen mit den Hauptgläubigern.
  • Entwickeln Sie einen realistisch umsetzbaren Restrukturierungsplan.
  • Informieren Sie alle Gesellschafter in schriftlicher Form.
  • Prüfen Sie den Abschluss einer und D&O Versicherung.

Jeder Geschäftsführer ist der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, bei seiner Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, hierzu gehört insbesondere eine ordentliche Buchführung und eine ausreichende Finanzplanung.

Die ordentliche Buchführung wird durch erfahrenes Buchhaltungspersonal abgedeckt.

Die Finanzplanung kann abhängig von Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft und speziell unter dem Druck der Schieflage eine enorme Herausforderung sein. Diese sollte mit Hilfe von Profis bewältigt werden, damit im schlimmsten Fall eine Haftung vermieden wird.

Der richtige Zeitpunkt für die materielle Insolvenz

Der Geschäftsführer haftet für seine schuldhaften Pflichtverletzungen, trägt aber nicht das unternehmerische Risiko. Dazwischen ist oft nur ein schmaler Grat. Eine Gewitterwolke ist alleine zwar ein unschönes Ereignis, aber beherrschbar. Aber wenn das Unwetter hereinbricht und sich damit oftmals ein Dominoeffekt aus negativen Handlungsabfolgen einstellt (Mitarbeitermotivation am Boden, Lieferanten wollen Vorauskasse, Kunden platzieren keine langfristigen Aufträge mehr, etc.), ist es nicht leicht, den exakten Zeitpunkt der materiellen Insolvenz zu erkennen. Denn ab da tickt die Uhr, es laufen die Fristen. Entweder man schafft es, das Ruder herumzureissen oder es muss die formelle Insolvenz angemeldet werden.

Was in der materiellen Insolvenz (Insolvenzgestion) aus Sicht der Geschäftsführung zu tun ist, können die Experten von FPX darlegen. Es dürfen keine Zahlungen mehr auf bestehende Verbindlichkeiten geleistet werden und neue Bestellungen sind Zug um Zug zu begleichen. Auch Löhne und Gehälter dürfen nicht mehr ausbezahlt werden. Zulässig sind in dieser Zeit nur zur Fortführung des Unternehmens notwendige Geschäfte.

  • Täuschen Sie Vertragspartner nicht über das Vorliegen der materiellen Insolvenz!
  • Wickeln Sie Bestellungen nur mehr Zug-um-Zug ab (=Zahlung gegen Leistung) und
  • nur gegen eine gleichwertige Leistung, nicht zum Nachteil der übrigen Gläubiger.

Wegen der drohenden persönlichen Haftung sollten Sie besonders auf abgaben- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten achten.

Dazu und zur Vermeidung einer Insolvenz stellen wir Ihnen gerne Tipps und Details zur Verfügung.

Die Experten von FPX setzen mit Ihnen gemeinsam die Maßnahmen um, die notwendig sind, um eine Insolvenz abzuwenden oder im schlimmsten Fall, eine formelle Insolvenz abzuwickeln.

Unsere Kompetenz liegt darin, dass wir selbst als Manager Unternehmen in den verschiedenen Phasen erlebt und die Geschäfte erfolgreich gesteuert haben.

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